Schlussfeststellung

Die Flurbereinigungsbehörde stellt fest, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungs- / Zusammenlegungsplan bewirkt ist (z.B. Ausbau des Wege- und Gewässernetzes) und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung, Beschleunigte Zusammenlegung) hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Grundbuch wurde berichtigt, die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Vermessungs- und Katasterverwaltung übergeben.
Die gemeinschaftlichen Anlagen wurden der Ortsgemeinde zur Unterhaltung übergeben.
Mit der Zustellung der rechtskräftig gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet.
Der Verwaltungsakt wird öffentlich bekannt gemacht.