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Berichtigung der öffentlichen Bücher |
Die im Flurbereinigungs-/ Zusammenlegungsplan zusammengefassten Ergebnisse der Bodenordnung werden nach dem Eintritt des neuen Rechtszustands von Amts wegen in die öffentlichen Bücher, z. B. Grundbuch, Liegenschaftskataster, Wasserbuch, übernommen. Die Berichtigung ist für die Teilnehmer gebührenfrei. |
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