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Keidelheim-Külz-Kümbdchen [61044] Beschleunigte Zusammenlegung nach §91 | |
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Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern |
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Die Schlussfeststellung des Verfahrens vom 05.07.2021 ist seit dem 18.08.2021 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen und Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt. | |
| | | letzte Aktualisierung: 08/26/2021 | |
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1. Verfahrensgebiet | | | |
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2. Ziele des Verfahrens | | | |
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| Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird gem. §§ 91 ff. FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Landespflege, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen. Bei der projektbezogenen Untersuchung wurden agrarstrukturelle Mängel festgestellt, die die Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erfordern.
Es wurde beispielsweise festgestellt, dass die bestehende Flurverfassung im Untersuchungsgebiet mit einer durchschnittlichen Besitzstücksgröße von 2,5 ha und Schlaglängen von durchschnittlich 200 m nicht den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes genügt. Die vorhandene Flurverfassung führt zu überhöhten Bewirtschaftungskosten.
Eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird nur möglich sein, wenn die Kosten der Außenwirtschaft nachhaltig gesenkt werden. Durch die Verbesserung des Wegenetzes und die Zusammenlegung der Grundstücke sollen Wirtschaftsstücke (unter Berücksichtigung von Pachtflächen) von mindestens 5 ha Größe und einer Schlaglänge von mindestens 350 m Länge entstehen. Es ist erwiesen, dass sich hierdurch die Kosten der Außenwirtschaft um bis zu 30 % reduzieren lassen.
Bei der Neugestaltung der Grundstücke werden die bestehenden Pachtverhältnisse beachtet. Zusätzlich wird die Bildung noch größerer Bewirtschaftungseinheiten durch langfristige Pachtverträge mit öffentlichen Mitteln gefördert. Neben der einmaligen Prämie und der teilweisen Übernahme von Beitragsleistungen haben die Verpächter den Vorteil, dass die langfristige Bewirtschaftung ihrer Grundstücke gesichert ist und damit der Wert des Grundbesitzes erhalten bleibt.
Der schnell fortschreitende Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Zunahme umweltschonender extensiver Bewirtschaftungsweisen erfordern eine bessere Arrondierung der Wirtschaftsflächen der landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Anlage eines neuen Wege- und Gewässernetzes, größere wasserwirtschaftliche und vermessungstechnische Arbeiten sind nicht erforderlich. Das vorhandene Hauptwirtschaftswegenetz ist ausreichend. Die örtliche Lage und Erschließungsfunktion dieser Wege ist zufrieden stellend und daher bei der Wegekonzeption anzuhalten.
Ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wird nicht aufgestellt.
Neben der Verbesserung der Agrarstruktur sollen durch das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht werden. Zugleich können Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern unter Berücksichtigung des vorliegenden Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden. Eine Verbesserung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen im Rahmen des Naheprogramms und die Umsetzung der Vorgaben der 'Planung vernetzter Biotopsysteme' lassen sich durch eine ländliche Bodenordnung im Rahmen eines modernen Flächenmanagements unmittelbar umsetzen.
Der Zustand des Liegenschaftskatasters lässt eine Neuordnung des festgestellten Zusammenlegungsgebietes durch eine noch stärkere Zusammenlegung und Bildung größerer Bewirtschaftungseinheiten ohne Neuvermessung zu.
Insgesamt kommt die projektbezogene Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Verbesserung der Agrarstruktur und die angestrebten Ziele zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes am zweckmäßigsten mit der Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erreicht werden. Deshalb wurde die Entscheidung zugunsten dieser Verfahrensart nach dem Flurbereinigungsgesetz getroffen.
Die Zuziehung der Waldflächen zum Zusammenlegungsverfahren ist in erster Linie aus vermessungstechnischen Gründen sinnvoll.
Damit sind die Voraussetzungen für die Anordnung des Zusammenlegungsverfahrens gemäß §§ 91 bis 93 FlurbG erfüllt.
Die sofor | |
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3. Verfahrensablauf | | |
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Einleitende Informationen |
Anordnungsbeschluss |
Wahl des Vorstandes der TG |
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke |
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan |
Planwunschtermin |
Allgemeiner Besitzübergang |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes |
Eintritt des neuen Rechtszustandes |
Berichtigung der öffentlichen Bücher |
Schlussfeststellung |
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4. Bekanntmachungen | | | |
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| Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen! | |
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| Zusammenlegungsbeschluss
vom 15.01.2008 |
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| Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zum Planwunschtermin
vom 25.08.2009 |
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| 1. Änderungsbeschluss
vom 19.03.2010 |
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| Ladung zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes
vom 20.12.2010 |
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| Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrags I und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
vom 25.07.2011 |
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| 2. Änderungsbeschluss
vom 17.11.2011 |
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| Vorzeitige Ausführungsanordnung
vom 06.12.2013 |
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| Zuteilung der Masselandgrundstücke gegen Geldausgleich
vom 21.01.2016 |
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| Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrags V und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
vom 09.02.2016 |
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| Bekanntmachung der Hebung und Berechnungsblatt
vom 22.09.2016 |
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| Schlussfeststellung
05.07.2021 |
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5. Karten | | | |
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6. Vorstand der TG | | | |
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7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern | | |
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| Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG | |
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8. Verfahrensdaten | | | |
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